Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „die AGB“) gelten für alle zwischen der LASA MARMO GMBH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und sind somit wesentlicher und integrierender Bestandteil aller auch in Zukunft zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Verträge. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden AGB.

Angebote, Lieferungen und Leistungen der LASA MARMO erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Änderungen und/oder Ergänzungen oder Ausnahmen zu diesen AGB und den darin enthaltenen Kauf-, Liefer- und Zahlungsbedingungen müssen im Einzelfall im jeweiligen Vertrag ausdrücklich schriftlich vorgesehen und von der LASA MARMO genehmigt werden.

2. Modalität und Abschluss des Vertrags

Das von der LASA MARMO an den Kunden übermittelte schriftliche Angebot gilt als bindend, sofern die schriftliche Annahme des Kunden innerhalb der im Angebot festgelegten Frist oder, sofern keine Frist festgelegt wurde, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Übermittlung des Angebots eingeht.

Bestellungen sind für die LASA MARMO nur dann verbindlich, sofern sie innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach deren Erhalt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung angenommen und dem Kunden übermittelt werden.

Der Kunde kann die Bestellung bis zur schriftlichen Annahme durch die LASA MARMO widerrufen.

Die Abwicklung von mehreren Bestellungen eines Kunden begründet keine stillschweigende Annahme von weiteren Bestellungen und gibt kein Anrecht auf weitere Lieferungen.

Mündliche oder schriftliche Erklärungen von Vertretern und Mitarbeitern der LASA MARMO, auch wenn sie mit Vertretungsbefugnissen ausgestattet sind, müssen immer als „vorbehaltlich der schriftlichen Genehmigung des Unternehmens“ gelten.

Angebote und / oder Bestellungen werden auf Grundlage der vom Kunden übermittelten detaillierten Zeichnungen mit genauen Abmessungen erstellt und / oder angenommen. Fehlerhafte Auslegungen der übermittelten Zeichnungen, welche auf mangelnde Klarheit der Zeichnung und / oder dem Fehlen relevanter Details zurückzuführen sind, sind einzig dem Kunden anzulasten und berechtigen Letzteren nicht zur Geltendmachung von Forderungen gegenüber der LASA MARMO. Auch eventuelle schriftlich getroffene Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der LASA MARMO, mit welchen sich Letztere zur Unterstützung bei technischen Bewertungen vor Ort oder zur Durchsicht der vom Kunden übermittelten Zeichnungen bereit erklärt, entbinden den Kunden keinesfalls vor den in diesem Absatz geregelten Verantwortungen.

3. Rücktritt und Aufhebung

Bei noch nicht erfolgter Lieferung der Ware kann die LASA MARMO einseitig vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung eventuell bereits geleisteter Anzahlungen, ohne dass dem Kunden weitere Rechte oder Ansprüche jedweder Art entstehen. Der Rücktritt muss dem Kunden mittels eingeschriebenen Brief oder mittels zertifizierter E-Mail mindestens 10 Tage vor Ablauf der für die Lieferung der Ware vereinbarten Frist mitgeteilt werden.

Im Falle höherer Gewalt (Artikel 6 der AGB) und aus Gründen, die nicht der LASA MARMO zuzurechnen sind, ist Letztere jedenfalls und auch nach Beginn der Lieferung berechtigt, Lieferungen zu stornieren, den Lieferumfang zu reduzieren und / oder Lieferungen zeitweise zu unterbrechen. Im Falle der Stornierung hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung eventuell bereits geleisteter Anzahlungen, ohne dass dem Kunden weitere Rechte oder Ansprüche jedweder Art entstehen. Die Reduzierung und / oder Unterbrechung der Lieferung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

Dem Kunden ist es untersagt einseitig vom Vertrag zurückzutreten.

Die ausdrückliche oder stillschweigende Weigerung des Kunden die Ware abzuholen und / oder die Bezahlung vorzunehmen, berechtigt die LASA MARMO die Aufhebung des Vertrags wegen Nichterfüllung des Kunden im Sinne des Art. 1456 ZGB mittels Einschreiben mit Rückantwort oder PEC zu verlangen. Eventuell bereits getätigte Anzahlungen des Kunden können, unbeschadet des Rechtes der LASA MARMO weiteren Schadenersatz zu fordern, einbehalten werden.

Mit Ausnahme der Einwendung der Nichtigkeit, der Ansprüche der Nichtigerklärung und der Aufhebung des Vertrages in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen, kann der Kunde keinerlei Einwendungen welcher Art auch immer vorbringen, um die Abholung der Ware oder die Zahlung des Kaufpreises zu verzögern oder zu vermeiden.

4. Liefertermine und Lieferung

Die im Vertrag angeführten Liefertermine verstehen sich als ungefähr und sind für die LASA MARMO in keinem Fall verbindlich; folglich ist jede Beanstandung des Kunden wegen Verzögerungen der Lieferungen und jede diesbezügliche Schadenersatzforderung ausgeschlossen. Nach Mitteilung an den Kunden des Zeitpunkts der Übergabe der Ware muss Letzterer diesen Termin einhalten.

Sofern nicht schriftlich anders angegeben, erfolgt die Lieferung der Ware „Ab Werk“ am Sitz der LASA MARMO in Laas (Incoterms 2010). Der Warenversand erfolgt somit auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch im Falle einer Lieferung frei Bestimmungsort. Die LASA MARMO haftet nicht für Schäden an der Ware, Bruch oder Verlust der Ware während des Transportes und für die Dauer des Transportes.

Die Ware gilt mit Übergabe an den Spediteur als zur Verfügung gestellt bzw. im Falle einer Lieferung frei Bestimmungsort, ab Beginn des Transportes bzw. im Falle von Terminverzögerungen durch den Kunden, mit der zur Verfügung Stellung der Ware im Lager der LASA MARMO, welche nicht für Schäden an der Ware und Mehrkosten, die nach dem mitgeteilten Liefertermin eintreten sollten, haftet.

5. Eigentumsvorberhalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen und pünktlichen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der LASA MARMO, dies auch im Falle der Verarbeitung oder des Depots der Ware bei Dritten. Die Gefahr geht mit der zur Verfügung Stellung der Ware im Sinne des Artikel 4 auf den Kunden über.

Der Kunde verpflichtet sich die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und aufzubewahren.

Ein eventueller Weiterverkauf der Ware durch den Kunden kann nur unter Einhaltung der Bedingungen des Eigentumsvorbehalts erfolgen, wobei jedwede Rechte des Kunden gegenüber dem Käufer zur Absicherung der vollständigen Bezahlung der Ware automatisch an die LASA MARMO abgetreten werden.

Dem Kunden ist es untersagt, die Ware in welcher Form und aus welchem Grund auch immer zur Besicherung von eingegangenen Verpflichtungen abzutreten.

Der Kunde verpflichtet sich, die LASA MARMO sofort zu benachrichtigen, sofern Dritte Rechtsansprüche in Bezug auf die Ware geltend machen.

6. Höhere Gewalt

Ein Ereignis höherer Gewalt ist ein unvorhersehbares oder ein außergewöhnliches Ereignis, das nicht vom Willen und / oder der Kontrolle der LASA MARMO abhängt und ohne ihr Verschulden oder ihre Fahrlässigkeit eingetreten ist und sie daran hindert, eine der vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Die LASA MARMO ist bei Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung von vertraglichen Leistungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (beispielsweise jedoch nicht ausschließlich die Unmöglichkeit Rohstoffe zu beschaffen, Energie, Streiks, Pandemien usw.) von jedweder Haftung befreit, gilt nicht als vertragsbrüchig und hat Anrecht auf Bezahlung der tatsächlich geleisteten Arbeit.

Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt, hat die LASA MARMO den Kunden unmittelbar nachdem sie davon Kenntnis erlangt hat, mittels Einschreiben mit Rückschein, PEC oder auf gleichwertige Weise zu informieren, unter Angabe der Art, der voraussichtlichen Dauer und der vorhersehbaren Auswirkungen dieser Situation.

7. Preise und Zahlungen

Die vertraglich vereinbarten Preise verstehen sich - sofern nicht schriftlich anders vereinbart - für die Lieferung der Ware „Ab Werk“ zzgl Mehrwertsteuer.

Eventuelle Kosten für Verpackung, sonstige Steuern, Gebühren und Abgaben jedweder Natur im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Ausführung desselben, die Registrierung des Vertrages, sofern erforderlich , gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden und müssen, sofern von der LASA MARMO vorgestreckt, umgehend zurückerstattet werden.

Zahlungen müssen innerhalb der bei Vertragsabschluss festgelegten Fristen, Zahlungsart und Zahlungsbedingungen am Sitz der LASA MARMO erfolgen. Andere Zahlungsformen, die in Abweichung zu den vereinbarten Bedingungen oder an nicht schriftlich zum Inkasso berechtigte Personen getätigt werden, sind für die LASA MARMO nicht bindend und befreien den Kunden nicht von seiner Schuld.

Gegen die Zahlungsansprüche der LASA MARMO können nur rechtskräftig festgestellte oder von der LASA MARMO schriftlich anerkannte Gegenansprüche des Kunden aufgerechnet werden.

Werden Waren in Teilen geliefert, gelten die festgelegten Zahlungsbedingungen - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde - bei jeder einzelnen Lieferung.

Verzögert sich der Liefertermin auf Wunsch des Kunden, müssen die Zahlungen dennoch innerhalb der bei Vertragsabschluss festgelegten Fristen, Arten und Bedingungen erfolgen.

Jede Ausgabe von Wechseln oder anderen Kreditinstrumenten, sofern sie von der LASA MARMO akzeptiert werden, ist als einziehbar anzusehen und sämtliche Kosten und Zinsen, die von der Bank angelastet werden, sind zu Lasten des Kunden.

Sofern Ratenzahlungen vereinbart werden, ist die LASA MARMO im Falle eines Zahlungsverzugs einer Rate, die den achten Teil des vollen Preises übersteigt, oder eines Zahlungsverzugs von zwei Raten berechtigt, die sofortige Zahlung in einer einzigen Rate aller überfälligen und aller später fälligen Beträge zu verlangen, zzgl. Zinsen und etwaiger weiterer Schäden. Der Kunde verliert in diesem Falle jeglichen Anspruch auf den ihn eventuell gewährten Rabatt bzw. auf jegliche andere ihm zustehenden Begünstigung.

Im Falle von weiteren Verzögerungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Ratenzahlung und / oder von Verzögerungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Einmalzahlung durch den Kunden, ist die LASA MARMO jederzeit berechtigt den Vertrag im Sinne und mit Wirkungen gemäß Art. 3 dieser AGB aufzuheben.

Verspätete Zahlungen unterliegen jedenfalls der Anwendung der Bestimmungen des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2002.

Werden der LASA MARMO nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, den Zahlungsanspruch der LASA MARMO zu gefährden (beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich die Veröffentlichung eines Protestes gegen den Kunden, Widerruf oder Kürzung einer gewährten Kreditlinie, mangelnde Zahlung einer Rechnung, auch nach Fällig Stellung aller Raten im obigen Sinne), ist die LASA MARMO berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung und / oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Sollten die geforderten Garantien nicht erbracht werden, ist die LASA MARMO im Sinne und mit Wirkung des Art. 3 dieser AGB berechtigt den Vertrag aufzuheben, die Ware einzuziehen und eventuell bereits getätigte Anzahlungen des Kunden, unbeschadet des Rechtes der LASA MARMO weiteren Schadenersatz zu fordern, einbehalten.

8. Qualität und Messungen

Stein und Marmor im Allgemeinen unterliegen naturgemäß Abweichungen in Farbe, Struktur und Adern und können vom Kunden aufgrund dieser natürlichen Unterschiede nicht abgelehnt werden.

Das Material wird vom Kunden aus den von der LASA MARMO vorgeschlagenen Mustern ausgewählt. Die Muster, welche dem Kunden zur Prüfung vorgelegt werden, sind nicht verbindlich und sind ausschließlich als Produkthinweis und allgemeine Darstellung in Bezug auf Körnung, Schlieren und Adern zu verstehen; daher dürfen von der LASA MARMO geschlossene Lieferverträge nicht nach dem Mustergesetz verkauft werden. Komplexe Muster von Produkten oder fertige Gegenstände können nur in Bezug auf die Verarbeitung und / oder Veredelung von Stücken als verbindlich angesehen werden. Die Gesamtzahl des Materials kann zwischen Material unterschiedlicher oder identischer Dicke und Formate sowie zwischen Fertigarbeiten und Bodenbelägen/Fliesen unterschiedlich sein, selbst wenn diese mit derselben Bestellung versendet werden. Diese Bedingung gilt auch bei Fertigstellungsaufträgen. Die LASA MARMO kann nicht die gleichen Farbtöne wie die zuvor bereitgestellten Lieferungen garantieren. Die Abmessungen der in der Preisliste angegebenen Produkte müssen als nominal betrachtet werden, und die Dicken, sofern angegeben, entsprechen den Verwendungstoleranzen.

Bei Rohblöcken ist die Maßeinheit, die im Vertrag verwendet werden soll, sofern nicht anders vereinbart, der Kubikmeter oder die Tonne, während bei industriell hergestellten Platten die Maßeinheit der Quadratmeter oder Laufmeter ist. Bei der Messung von Rohblöcken sind maximale Unterschiede von 3 cm für jede Abmessung zu tolerieren, zusätzlich zu den zum Zeitpunkt der Messung zu vereinbarenden Unterschiede zum Ausgleich von Mängeln oder Defekten. Bei der Messung von Rohplatten sind maximale Unterschiede von 1 cm unter dem tiefsten Punkt der Kante zu tolerieren, zusätzlich zu den zum Zeitpunkt der Messung zu vereinbarenden Unterschieden zum Ausgleich von Defekten oder Mängeln. In Bezug auf die Dicke der Platte wird ein Unterschied von 10 % der Stärke im Überschuss oder im Mangel toleriert.

9. Gewährleistung und Beanstandungen

Die LASA MARMO unterliegt der nachstehend formulierten Gewährleistung, welche die gesetzliche Gewährleistung ersetzt und nicht ergänzt.

Die LASA MARMO garantiert für die gelieferte Ware ausschließlich die korrekte Verarbeitung des vom Kunden ausgewählten Rohmaterials, welches gemäß Art. 2 dieser AGB auf Grundlage der vom Kunden übermittelten detaillierten Zeichnungen mit genauen Abmessungen und aufgrund der vom Kunden erteilten Anweisungen ausgeführt worden ist.

In Bezug auf die Qualität und die physikalischen Eigenschaften des Steins garantiert die LASA MARMO die Lieferung von Waren, die den aktuellen UNI / EC-Vorschriften entsprechen. Daher akzeptiert der Kunde alle Unterschiede des Produkts, die innerhalb der gesetzlich festgelegten Toleranz- und Akzeptanzgrenzen liegen, und diese Unterschiede begründen keine Ansprüche in Bezug auf das Produkt. Unterschiede in Bezug auf Farbe, Maserung oder Äderung des Materials begründen keinen Anspruch, es sei denn, sie haben nennenswerte Ausmaße.

Der Kunde ist verpflichtet die Ware unmittelbar bei Ankunft zu überprüfen. Etwaige Unstimmigkeiten oder Schäden müssen in den Transportdokumenten angegeben werden, wenn diese Mängel zum Zeitpunkt der Lieferung festgestellt werden. Eventuelle Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Erhalt der einzelnen Warensendungen und jedenfalls vor jeglicher Be- oder Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte der Waren erfolgen. Beanstandungen die nach Ablauf von 8 (acht) Tagen ab Erhalt der Ware, bzw. nach Widerverkauf oder Verarbeitung der Ware erfolgen, können nicht berücksichtigt werden.

Eventuelle Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht die Ware oder Teile der Ware zurückzuweisen, den Preis einseitig herabzusetzen oder Zahlungsbedingungen abzuändern.

Nach Überprüfung der Beanstandung und Feststellung der geltend gemachten Mängel, ersetzt die LASA MARMO nach eigenem Ermessen die entsprechende Ware, welche einstückig und verpackt zurückgegeben werden muss, oder gewährt eine Gutschrift in Höhe der Wertdifferenz. Der Kunde ist folglich nicht berechtigt, die Aufhebung des Vertrages zu verlangen und / oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Eventuelle Kosten für vom Kunden durchgeführte Reparaturen und / oder Änderungen an der Ware oder andere Vorgänge, werden von der LASA MARMO nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zurückerstattet.

 

Sofern die Ware später für einen Endverbraucher bestimmt ist, verzichtet der Kunde ausdrücklich auf das Regressrecht im Sinne des Art. 131 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 206/2005, und verpflichtet sich, von jedem Widerverkäufer innerhalb der Verkaufskette denselben Verzicht zu verlangen und verpflichtet sich jedenfalls die LASA MARMO von jedweden Regressforderungen Dritter schadlos zu halten.

10. Verantwortung

Sofern gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, ist die LASA MARMO von jeglicher Verantwortung und Haftung für direkte oder indirekte Schäden an Personen oder Sachen befreit, die durch den Transport oder die Installation der gelieferten Ware entstehen.

In jedem Fall haftet die LASA MARMO für eventuell nachgewiesene Schäden lediglich im Ausmaß bzw. im Rahmen des Nettowertes der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung.

11. Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Sinne der geltenden Datenschutzvorschriften (Gesetzesdekret Nr. 196/2003) erteilt die LASA MARMO, welche für die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten verantwortlich ist, diesem folgende Informationen:

  1. Die vorgenannten personenbezogenen Daten werden direkt vom Kunden erfasst und geliefert oder beziehen sich auf Dienstleistungen, die aus bestehenden, vergangenen oder aktuell ausgeführten Geschäftsbeziehungen stammen.
  2. Diese personenbezogenen Daten werden von der LASA MARMO verarbeitet:
    1. um die gesetzlich, durch Vorschriften oder EG-Richtlinien festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen oder die buchhalterischen und steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen;
    2. für vertragliche Verpflichtungen und um vorvertragliche Informationen zu erhalten;
    3. für Informationen im Zusammenhang mit von Ihnen unterzeichneten oder schriftlich bestätigten Serviceanfragen, auch wenn diese per E-Mail versandt werden.
  3. Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und in jedem Fall unter Wahrung der Vertraulichkeit verarbeitet, auf der die Tätigkeit der LASA MARMO beruht. Sie können zu den oben genannten Zwecken auf rechtmäßige und korrekte Weise und in jedem Fall zur Gewährleistung von Sicherheit und Vertraulichkeit computergestützt, elektronisch oder manuell verarbeitet werden. Sie sind für die in den geltenden Vorschriften festgelegte Zeit aufzubewahren.
  4. Die Daten werden ausschließlich für die Zwecke verwendet, für die sie erhoben / übermittelt wurden. Einige Daten können übermittelt werden:
    1. an Stellen oder Behörden, denen diese Daten für rechtliche Verpflichtungen (wie finanzielle, staatliche oder lokale Verwaltung) übermittelt werden sollen;
    2. an Unternehmen, Einrichtungen oder Fachkräfte, die im Auftrag von LASA MARMO GMBH bestimmte Aufgaben für Buchhaltungs- und Steuerzwecke wahrnehmen;
    3. an Unternehmen und Einrichtungen (wie beispielsweise Versicherungsunternehmen und Banken) ausschließlich zu betrieblichen Zwecken im Zusammenhang mit Inkasso und Zahlungen oder zur Ausgabe von Garantien, die für die Ausführung von Verträgen erforderlich sind.
  5. Die Rechte der betroffenen Person sind in Titel II (Abschnitte 7 bis 10) des vorgenannten Gesetzes festgelegt.
  6. Der Datenverantwortliche für die personenbezogenen Daten ist der gesetzliche Vertreter von LASA MARMO GMBH.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Die bestreffenden Bestimmungen werden in diesem Fall automatisch durch die einschlägig geltenden gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Für die Vertragsbestimmungen zwischen der LASA MARMO und dem Kunden gilt italienisches Recht. Soweit dieser Vertrag keine ausdrückliche Regelung enthält, gelten die gesetzlichen Vorschriften die auf die vertragsgegenständlichen Beziehungen und Sachverhalte Anwendung finden. Die Parteien erklären, dass das Wiener Übereinkommen keine Anwendung findet.

Ausschließlicher Gerichtsstand für jegliche Rechtsstreitigkeit betreffend die Vertragsbeziehungen zwischen der LASA MARMO und dem Kunden ist das ordentliche Gericht von Bozen.

13. Annahme der AGB

Mit der Weiterleitung der Bestellung und / oder der Annahme des Angebots erklärt der Kunde ausdrücklich und schriftlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen und anzunehmen.